Ehrenkodex des neuen Jugendvereins
01.08.2012 - Marcus Nothnagel
Unser Verein soll eine freudvolle Insel im Alltag der Kinder und Jugendlichen sein, welche nicht nur das sportliche Leistungsvermögen jedes Einzelnen schult, sondern auch den Nährboden für das Erwachsen sozialer Gemeinschaft bietet.
Die in der Präambel ausgedrückte grundlegende Orientierung des neuen Jugendfördervereins soll durch festgelegte Werte und Normen in die Tat umgesetzt werden. Um ein nachhaltiges Ergebnis erzielen zu können, verpflichten sich alle aktiven Mitglieder des Vereins zur Einhaltung der folgenden allgemeinen Rechte und Umgangsformen.
Motto: „Alle anders, alle gleich“
- Jedes Mitglied ist in seiner bzw. ihrer Würde zu respektieren. Dies gilt unabhängig von interindividuellen Unterschieden in Alter, Erscheinungsbild, Geschlecht, nationaler und sozialer Herkunft, Glauben etc.
- Jedes Mitglied hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner bzw. ihrer individuellen Persönlichkeit, solange dadurch die Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden.
- Jedes Mitglied hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daraus erwächst zudem die Verantwortung aktiv gegen jegliche Formen von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Sexismus Stellung zu beziehen und vorzugehen.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Werten und Normen für alle Vereinsmitglieder, verpflichten sich die ehrenamtlichen Betreuenden, Trainer sowie die anderen verantwortlichen Erwachsenen folgende Leitlinien der Arbeit mit jungen Menschen zu gewährleisten.
Motto: „Im Mittelpunkt der junge Mensch“
- Bereitstellen einer Atmosphäre der Wertschätzung und des Vertrauens
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
- Anleitung der Heranwachsenden zu angemessenem sozialen Verhalten
- Anbieten von sportlichen bzw. außersportlichen Selbst- und Mitbestimmungs-möglichkeiten
- Einsetzen altersentsprechender Methoden zur optimalen Leistungsförderung
- Gewährleisten der Regeleinhaltung in der jeweiligen Sportart sowie des Fair-Play
- Vorbildfunktion gegen und Prävention von Doping, Drogen- und Medikamentenmissbrauch sowie anderer Formen der Leistungsmanipulation
- Identifizieren jeglicher Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (bei ernsthaftem Verdacht wird fachliche Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern, Kinder- und Jugendschutzdiensten oder anderen Beratungsstellen gesucht)
- Kooperation mit den Eltern der SpielerInnen
Zur Gewährleistung der in der Präambel ausgedrückten Zielstellung des Jugendfördervereins verpflichtet sich Letzterer selbst schließlich dazu, in regelmäßigen Abständen Maßnahmen zur Optimierung der sportlichen bzw. außersportlichen Situation zu initiieren sowie durchzuführen. Folgende 3 Punkte stehen dabei im Vordergrund:
I. Austausch und Kooperation > der Verein veranstaltet Trainersitzungen, Elternabende, Vorstandstreffen, Einzelgespräche etc.
II. Fort- und Weiterbildung > der Verein sorgt dafür, dass Trainer und Betreuende ausreichend Möglichkeiten haben, ihre Kenntnisse zu erweitern
III. Gemeinschaftsgefühl > der Verein veranstaltet und fördert gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge der SpielerInnen
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